Frage:
hat man eine probezeit wenn ein arbeitsverhältnis ohne vertrag zustande kommt?
crazychrissle
2007-11-25 04:50:02 UTC
hab seit 2 monaten eine arbeitsstelle, allerdings weigert sich der chef einen arbeitsvertrag und den MTV auszuhändigen.hab ich da eine gesetzliche probezeit?
Fünf antworten:
2007-11-25 05:05:43 UTC
auch wenn es viele nicht besser wissen: der arbeitsvertrag bedarf nicht der schriftform, er kann sozusagen per handschlag, also auch mündlich geschlossen werden und ist dann verbindlich zustande gekommen.



probezeiten müssten explizit vereinbart werden. ansonsten gilt die gesetzliche kündigungsfrist nach bgb, die ist am anfang recht kurz (14 tage zum monatsende)



dein arbeitgeber muss dir wegen des nachweisgesetzes deine arbeitsbedingungen aushändigen, dazu gehört auch - fallls vorhanden der mtv.



setze ihm eine frist, schriftlich und nimm dir einen anwalt, wenn dein arbeitgeber sich weiterhin weigert.



cx
2007-11-25 13:16:07 UTC
Ein Manteltarifvertrag ist grundsätzlich für beide Seiten nur bindend,wenn beide in einer Vertretung ihres Standes engagiert sind.Du müsstest also Gewernerschftsmitglied sein,während Dein AG in der entsprechenden AG-Vertretung Mitglied sein muss.



Ansonsten gelten die im Arbeitsrecht gesetzlich festgelegten Mindestbedingungen,d.h.es ist ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit OHNE Probezeit zustande gekommen.
Schubidu
2007-11-25 13:13:31 UTC
Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgefasst sein.

Auch per Handschlag abgeschlossene Verträge haben volle Gültigkeit. Allerdings sind Inhalte für beide Seiten, wenn keine Zeugen anwesend waren, schwer beweisbar.

Wenn also der Arbeitgeber ordnungsgemäß Sozialabgaben zahlt und auch sonst alles korrekt abrechnet, wäre ein Arbeitsvertrag nicht unbedingt notwendig. Es gelten dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechtes.

Ich würde dennoch weiter hartnäckig auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen



Zu Deiner Frage: Im Arbeitsrecht steht nirgends eine Regelung zur Dauer der Probezeit (ausser bei Azubis).

Üblich sind 3-6 Monate (je nach Tätigkeit), in Ausnahmefällen auch 9 Monate.

Während der Probezeit darf nicht fristlos gekündigt werden!!!

Wenn nichts vereinbart wurde, würde ich von 3 Monaten ausgehen und sollte der Arbeitgeber anderer Meinung sein, wird es recht schwer für ihn, diese Absprache zu beweisen.

Du solltest bei diesem Arbeitgeber einen Gewerkschaftseintritt in Erwägung ziehen, mindestens aber schnell eine Rechtschutzversicherung abschließen.



Ich prophezeie größere Probleme in nächster Zeit.
Thores Hexe
2007-11-25 12:58:39 UTC
Ab zum Betriebsrat, und wenn der Typ Dir weiter keinen Arbeitsvertrag gibt, kannst Du ihn anzeigen. Würde ich auch so handeln, der kann ja sonst was erzählen, wie lang die Probezeit wäre!!! Wenn es sich um Gastronomie handelt, gib dem Kerl direkt die rote Karte und such Dir was anderes, das hört sich an, als würde der schwarze Schäfchen auf der Weide lassen.....
2007-11-25 12:58:14 UTC
Nein. Arbeiten ohne Vertrag ist Schwarzarbeit. Das ist ungesetzlich. Du kannst dich sicher nicht auf das Arbeitsrecht berufen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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