Frage:
Frisrlos Kündigen?
pascalknig
2007-10-16 23:03:01 UTC
Guten Morgen Zusammen,

mein Arbeitgeber hat alle Mitarbeiter zum 31-12-2007 gekündigt, seit 10 Monaten kommt der Lohn immer erst nach den 15ten, obwohl er zu ersten Zahlen müßte.
Jetzt habe ich ein Arbeitsangebot erhalten, wo ich sofort anfangen könnte,- habe ich das recht von mir aus fristlos zu kündigen ???
Fünf antworten:
Melanie G
2007-10-16 23:16:27 UTC
Rede doch ganz einfach mal mit Deinem Chef und frage ihn,ob er Dich gehen lässt,weil Du schon eine neue Stelle haben kannst.

Ihr könntet das ganze einvernehmlich regeln und vielleicht ist er ja sogar froh,weil er einen weniger auf der Gehaltsliste hat???
2007-10-17 07:26:05 UTC
Schreibe eine Kündigung in der Du gleichzeitig um Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses bittest und um Auszahlung des Resturlaubs, so sind Deine Restansprüche gleichzeitig abgesichert. Die meisten Firmen gehen darauf ein, denn einen Mitarbeiter halten zu wollen der schon gekündigt hat arbeitet zumeist nicht mehr so gut und könnte der Firma am Ende noch Schaden zufügen
via.aries
2007-10-17 06:53:47 UTC
Du kannst einen Aufhebungsvertrag mit ihm aushandeln. In der Regel machen das Chefs gern, weil sie wissen, das der Mitarbeiter schon innerlich gekündigt hat. Diese Verträge kann man mit einer angemessenen Frist oder auch von einem auf den anderen Tag verfassen. Du musst nur darauf achten, dass darin steht, dass Du weiterhin alle ausstehenden (Gehalts-)Ansprüche gegen ihn geltend machst und damit die Außenstände sicherst.
Emma
2007-10-17 06:41:27 UTC
Es kommt glaube ich darauf an, wie lange du dort beschäftigt bist. Es gibt da auch neue Gesetze. Aber dein Arbeitsgeber wird ja wohl so vernünftig sein, wenn er schon Insolvenz angemeldet hat, dich gehen zu lassen.

Viel Glück
rolffine
2007-10-17 06:12:20 UTC
Wenn ein Arbeitgeber den Lohn nicht pünklich zahlen kann, muß er Insolvenz anmelden. Lohnforderungen stehen an erster Stelle.



Sprich mit deinem Chef, oder informiere dich beim Arbeitsgericht. Dort gibt es kostenlose Sprechstunden.



Denke, Kündigungsfristen gelten immer für beide Seiten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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